Liebe Mitbetroffenen, nachfolgend habe ich einen kurzen Überblick aus den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" zur Bewertung des Grades der Behinderung (GdB) bei Hörstörungen aufgeführt. Diese können Ihnen zum Erwerb bzw. zur Anerkennung eines GdB behilflich sein.


Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit
Quelle: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/sicherheit/versorgungsmed/index.cfm - Stand Juni 2004

Die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" sind unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) überarbeitet und neuen Erkenntnissen und Fortschritten in der medizinischen Wissenschaft über die Auswirkungen und Ursachen von Gesundheitsstörungen, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und zwischenzeitlichen Änderungen der Rechtsgrundlagen angepaßt worden. Die Neufassung der „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" (Stand: November 1996) ist als Buch erschienen und ersetzt seit dem 1. Januar 1997 die „Anhaltspunkte" aus dem Jahre 1983.

Wie das BMA mitteilte, haben über 160 Ärzte aus den Bereichen Wissenschaft, Klinik, Sozialmedizin und Begutachtung, aber auch nichtmedizinische Sachverständige an der Neufassung mitgewirkt. Zahlreiche Anregungen aus den alten und neuen Bundesländern und von Behindertenverbänden sind dabei mitberücksichtigt worden. Die Gliederung der „Anhaltspunkte" folgt der bewährten Ausgabe von 1983.
Im 1. Teil werden die für alle versorgungsmedizinischen Gutachtenbereiche geltenden gemeinsamen Grundsätze dargestellt; neben Ausführungen zur Durchführung der Begutachtung finden sich in diesem Abschnitt wichtige Erläuterungen zu allgemeinen Begriffen wie „Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE", „Grad der Behinderung - GdB", „Hilflosigkeit" (auch bei Kindern) oder „Blindheit". Die bisherige MdE-Tabelle wurde als GdB/MdE-Tabelle um neue Gesundheitsstörungen erweitert und teilweise völlig neu formuliert.
Im 2. Teil werden die Besonderheiten in der Begutachtung nach dem Schwerbehindertengesetz, insbesondere die zu beurteilenden gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung dargestellt.
Im 3. Teil werden Begriffe, die bei der Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht zusätzlich zu beachten sind - z.B. „Ursache", „Wahrscheinlichkeit", „Kannversorgung" - und die medizinischen Grundlagen zur Kausalitätsbeurteilung bei den einzelnen Krankheitszuständen ausführlich erörtert.
Mit der Neuausgabe der „Anhaltspunkte" soll erreicht werden, daß neben vielen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch die Erfahrungen, die sich bei Anwendung der alten „Anhaltspunkte" - seit der Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern - ergab, an die Gutachter weitergegeben werden. Dies wird die ärztlichen Sachverständigen noch besser als bisher in die Lage versetzen, bei gleichen Sachverhalten einheitliche und den einzelnen Versorgungsberechtigten oder Behinderten gerecht werdende Gutachten zu erstellen, und damit, das hoffen jedenfalls die Verantwortlichen, die Qualität der ärztlichen Begutachtung verbessern.

Weitere Informationen zu den Anhaltspunkten erhalten Sie telefonisch über das Bürgertelefon des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit 0180 - 56 56 56 1 (0,12 EUR/Min.) und im Internet unter:
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/sicherheit/versorgungsmed/index.cfm/



Nachfolgend der für uns Hörgeschädigte wichtige Absatz 26.5!

26. 5     Hör- und Gleichgewichtsorgan

Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (s. Tab. D, S. 59) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten (s. S. 58ff und Nummer 8 Absatz 16).

Die in der GdB/MdE-Tabelle enthaltenen GdB/MdE-Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.

Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen z.B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen, außergewöhnliche psychoreaktive Störungen (siehe Nummer 18 Absatz 8), verbunden, so kann der GdB/MdE-Grad entsprechend höher bewertet werden.

Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen

angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
(wegen der schweren Störung des Spracherwerbs) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
(in der Regel lebenslang)

später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen
(schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) . . . . . . . . . . . . . . . . 100
sonst je nach Sprachstörung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  80 - 90


GdB/MdE-Tabelle

Tabelle A
zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus den Werten der sprachaudiometrischen Untersuchung (nach Boenninghaus u. Röser 1973) - siehe Seite 58.

Tabelle B
zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Frequenztabelle nach Röser 1973) - siehe Seite 58.

Tabelle C
3-Frequenztabelle nach Röser 1980
für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit - siehe Seite 59.

Tabelle D
zur Ermittlung des GdB/MdE-Grades aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren - siehe Seite 59.

Die Tabellen können unter:
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/sicherheit/versorgungsmed/index.cfm/
downgeloadet werden!



Gleichgewichtsstörungen

(Normabweichungen in den apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungsbefunden bedingen für sich allein noch keinen GdB/MdE-Grad)



ohne wesentliche Folgen


beschwerdefrei, allenfalls Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen (z.B. Gehen, Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen, leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung)

leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen (Schwanken) bei höheren Belastungen (z.B. Heben von Lasten, Gehen im Dunkeln, abrupte Körperbewegungen)

stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinungen (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit raschen Körperbewegungen)

keine nennenswerten Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 - 10



mit leichten Folgen

leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern, Ausfallsschritte bei alltäglichen Belastungen,

stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinungen bei höheren Belastungen

leichte Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen erst auf höherer Belastungsstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20



mit mittelgradigen Folgen

stärkere Unsicherheit, Schwindelerscheinungen mit Fallneigung bereits bei alltäglichen Belastungen,

heftiger Schwindel (mit vegetativen Erscheinungen, gelegentlich Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen Belastungen

deutliche Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen bereits auf niedriger Belastungsstufe . . . . . . . . . . . . . . . . 30 - 40



mit schweren Folgen

heftiger Schwindel, erhebliche Unsicherheit und Schwierigkeiten bereits bei Gehen und Stehen im Hellen und anderen alltäglichen Belastungen, teilweise Gehhilfe erforderlich . . . . 50 - 70

bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80



Ohrgeräusche (Tinnitus)
ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 - 10

mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägte depressive Störungen) . . . . . 30 - 40

mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mindestens 50



Menière-Krankheit
ein bis zwei Anfälle im Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 - 10

häufigere Anfälle, je nach Schweregrad. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 - 40

mehrmals monatlich schwere Anfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.



Chronische Mittelohrentzündung
ohne Sekretion oder einseitige zeitweise Sekretion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0

einseitige andauernde Sekretion oder zeitweise beidseitige Sekretion . . . . . . . 10

andauernd beidseitige Sekretion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20



Radikaloperationshöhle
reizlos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0

bei unvollständiger Überhäutung und ständiger Sekretion einseitig . . . . . . . . . 10

beidseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20



Ich hoffe, ich konnte für ein paar hilfreiche Tipps sorgen und würde mich über die Mitteilungen positiver Ergebnisse freuen.